Kassenmeldung § 146a (4) AO

Kassenmeldung § 146a (4) AO

Notes
Die Kassenanmeldung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) ist eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie Kassensysteme nutzen. Diese Regelung dient der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle über die Aufzeichnung von Umsätzen sowie der Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Vorwort

In diesem Artikel wird ihnen erklärt, wie Sie ihre Kasse ordnungsgemäß über my.hellotess.com melden können.

Sobald Sie sich in my.hellotess.com angemeldet haben, finden Sie im Dashboard unter anderem die Kachel "Backoffices". Sollte das System Unstimmigkeiten finden, wo der Kunde noch Aufgaben zu erledigen hat, so werden diese als rote Meldung angegeben.

Dies können sein:
- es wurde noch kein Steuerzahler für die Organisation angelegt
- es gibt Kassen im System, welche noch nicht an das Finanzamt gemeldet wurden
- es befinden sich Kassen im System, welche keine TSE haben


Steuerzahler

Nach einer frischen Registrierung in my.hellotess.com ist es nötig einen Steuerzahler für ihre Organisation zu hinterlegen.
Betätigen Sie den Button "Zu Steuerzahlern". Wählen Sie im Folgeschritt unter "Typ" aus, ob es sich beim Steuerzahler und eine "Juristische Person" oder eine "Natürliche Person" handelt.


Im Anschluss werden Sie aufgefordert weitere Details zu hinterlegen.

Wählen Sie "Weiter" um zur Adresseingabe zu gelangen.


Fällige Meldungen

Nachdem der Steuerzahler hinterlegt wurde, wird dieser als erfolgreich hinterlegt angezeigt. Nun kann man mit der Meldungen der Kassen beginnen.


Die Meldungen werden pro Filiale durchgeführt. Im Folgeschritt wählen Sie bitte den Punkt "Meldung erstellen".


Sie werden nun gebeten einen Namen für die Meldung zu hinterlegen. Der Name ist frei wählbar und dient Ihnen dazu die Meldung später im System wieder zu finden.


Im Folgeschritt geben Sie das Anschaffungs-, sowie das Inbetriebnahmedatum des Kassensystems an.
Für die Kassenmeldung bleibt das Datumsfeld für eine Außerbetriebnahme leer.

Info
Um eine Kasse ggf. künftig außer Betrieb zu nehmen, müssen Sie eine erneute Meldung der Kasse durchführen, wobei in diesem Fall dann das Außerbetriebnahmedatum ebenfalls gesetzt werden muss.

Wählen Sie danach den Button für "Einreichen". 


Folgend erhalten Sie die -verpflichtende- Möglichkeit eine Vorschau Ihrer Meldung als PDF downzuloaden und für Ihre Unterlagen abzulegen, indem Sie auf "Zum Fortfahren: Vorschau herunterladen" gehen.



Im Anschluss wird die finale Einreichung eingeleitet.

Bitte akzeptieren Sie die rechtliche Einwilligung per Setzen des Hakens und gehen nun auf "Meldung final einreichen". 


Die Meldung der Kasse ist nun abgeschlossen.

Nach Auswahl von "Backoffice > Filialen > Auswahl einer Filiale" finden Sie hier die bereits getätigten Meldungen.


Kassen ohne TSE

Im Normalfall sollten Sie diese Meldung bei einem ordnungsgemäß installierten Kassensystem nicht sehen.
Im Vorfeld oder spätestens zur Installation ihres Kassensystems wird ihr zuständiger Projektleiter eine TSE für die Kasse erstellen und in der Kasse hinterlegen.
Sollten Sie diese Meldung dennoch haben, melden Sie sich hier bei uns im Support.
    • Related Articles

    • weitere Benutzer ins eigene Portal einladen

      Einladung weiterer Benutzer Vorwort In diesem Artikel wird Ihnen erläutert, wie Sie in my.helloTESS.com weitere Benutzer dazu bemächtigen Zugriff auf die Plattform zu bekommen, um Daten bearbeiten oder einsehen zu können. Einladung versenden Um einen ...